Unsere Kooperationspartner im Versicherungsbereich
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Versicherungen allgemein: Risiko
Risiko ist im Versicherungsrecht als "Möglichkeit der Entstehung eines Bedarfs" definiert. Ein Versicherungsunternehmen ist durch den Versicherungsvertrag zur Gefahrtragung verpflichtet. Es kann sich dabei entweder um die Versicherung von benannten Gefahren (zum Beispiel Auto) oder von Allgefahren handeln. Als versicherungstechnischer Begriff für Gefahr ist auch der Begriff Wagnis gebräuchlich.
Der Begriff Risiko entspricht weitgehend dem der Gefahr. Er wird jedoch auch zur Bezeichnung des Gegenstands der einzelnen Versicherungen, also des versicherten Objekts oder der versicherten Person gebraucht; man spricht von einem versicherten Risiko.
Der Begriff "Risiko" ist relevant für folgende Versicherungen:
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Berufsunfähigkeits-Versicherung
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Eigentümer- Rechtsschutz
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Haus- und Grundbesitzer-Haftplicht
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Kraftfahrt-Versicherung
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Lebens-Versicherung
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Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz
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Private Kranken-Versicherung
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Privat-Schutz-Versicherung (z.B. Hausrat, Haftpflicht)
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Renten-Versicherung
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Sach-Versicherung
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Wohngebäude-Versicherung
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